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Gewährleistung |
Die Lots a Bits GmbH & Co. KG gewährleistet, dass Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe
frei von Sachmängeln im Sinne der Begriffsdefinition von BGB § 434 sind bzw.
eine vereinbarte Beschaffenheit haben.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten und bei
Verträgen mit Unternehmen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Ergänzend hat
der Kunde ggf. Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller, die den
Produkten beigefügt sind. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die
Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller gegenüber diesen geltend zu
machen.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.
Ist der Kunde Verbraucher und liegt ein Mangel vor, so kann der Kunde gemäß §
439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels verlangen oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache. Ist der Kunde Unternehmer, besteht das
Wahlrecht nur für die Lots a Bits GmbH & Co. KG. Im Rahmen des § 439 BGB kann die Lots a Bits GmbH & Co. KG die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn
diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Wenn bei einer
Reparatur die Mangelbeseitigung auch mit einen zweiten Versuch nicht gelingt, so
ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis zu mindern oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu
verlangen. Sofern der Mangel unerheblich oder geringfügig ist, ist der Rücktritt
ausgeschlossen.
Wenn sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe zeigt, hat der Kunde
nachzuweisen, dass das Produkt bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls
steht es der Lots a Bits GmbH & Co. KG frei, nachzuweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt
der Übergabe keine Sachmängel aufwies.
Keine Gewähr übernimmt die Lots a Bits GmbH & Co. KG für Schäden und Mängel, die aus
unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhalter
Behandlung oder durch Überbeanspruchung entstehen. Jegliche Gewährleistung
erlischt, wenn der Kunde selbst Reparaturen und Eingriffe vornimmt oder durch
nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt, sofern die Störung damit in
Zusammenhang steht.
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